Der Gemeindevorstand der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch hat im Amtsblatt Nr. 29/2022 vom 22.07.2022 über die Situation der Kita Arche Noah informiert. In dieser Stellungnahme werden Vorwürfe gegen die Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus d.Ä. als Träger der Einrichtung erhoben, die nicht den Fakten entsprechen. Deshalb sieht sich die Kath. Kirchengemeinde zu dieser Gegendarstellung veranlasst.
Zum Vorwurf, die Kirchengemeinde wolle sich nicht an Ausbau und Erweiterung der Kita beteiligen:
Dies ist sachlich und juristisch nicht richtig. Juristisch regelt der bisherige Vertrag in § 1 Abs. 2: „Die Einrichtung wird vorrangig gemäß dem augenblicklichen Bedarf für 3 Gruppen … konzipiert“. An keiner Stelle ist im bestehenden Vertrag eine Verpflichtung vereinbart, eine potentielle Erweiterung finanziell mitzutragen. Eine Erweiterung war in dem Vertrag nicht vorgesehen, die Beteiligung oder Nichtbeteiligung kann daher kein Kündigungsgrund für den bestehenden Vertrag sein. Sachlich hat die Kirchengemeinde mehrfach, bereits ausdrücklich in einem Schreiben vom 08.06.2021 der Ortsgemeinde gegenüber ausdrücklich ihre Bereitschaft signalisiert, eine Erweiterung mitzutragen und auch für eine um zwei Gruppen vergrößerte Kita die Trägerschaft zu übernehmen. Dieses Angebot hat der Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung erneuert.
Fakt ist, dass sich Kirchengemeinde und Bistum nicht an den Bau- und Betriebskosten für die zusätzlichen Gruppen beteiligen können. Da die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz eine Sache der Kommune ist, ist es auch eine Pflichtaufgabe der Kommune, die Plätze zu schaffen und das Geld dafür bereit zu stellen. Das ist unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung.
Zum Vorwurf, durch Übertragung der Kita an den Zweckverband Unikathe habe die Kirchengemeinde sich selbst die Vertragsgrundlage entzogen
Dem Zweckverband ist es eigen, dass er zwar eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts ist, deren Mitglieder aber die Kirchengemeinden sind, die auch bisher Träger einer Kita waren. Fakt ist, dass die Ortsgemeinde der Kirchengemeinde den Vertrag gekündigt hat zu einem Zeitpunkt, als der Zweckverband noch gar nicht gegründet war (Gründung Unikathe 01.07.2022). Ein Betriebsübergang ist zwar mittelfristig intendiert, aber muss natürlich mit der Ortsgemeinde eigens verhandelt werden.
Zum Vorwurf, der Zweckverband verlange künftig „über 50.000 Euro zur Mitfinanzierung seines aufwendig strukturierten Verwaltungsapparates“:
Nach der Kündigung hat die Kirchengemeinde der Ortsgemeinde einen Vertragsentwurf für einen neuen Vertrag als Verhandlungsgrundlage zukommen lassen. Hier war keine Summe genannt, wohl aber ein pauschaler Ansatz für Overheadkosten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung, Personalverwaltung usw. vorgesehen.
Weiterhin ist uns wichtig öffentlich klarzustellen:
• Die Kirchengemeinde hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie bereit ist, sich auch weiterhin im vertraglich vereinbarten Umfang an den Kosten für den Betrieb, und an der Bauunterhaltung zu beteiligen. Allein unser Anteil an den Sach- und Personalkosten beträgt pro Jahr aktuell über 55.000 Euro. Nicht mitgerechnet sind ehrenamtlich eingebrachten Leistungen, die die Kirchengemeinde erbringt, etwa in der Personalbetreuung oder in zahlreichen weiteren Arbeiten rund um die Kita. Das Kita-Zukunftsgesetz Rheinlandpfalz (§ 5 Abs. 2) regelt, dass sich freie Träger mit einer „angemessenen Eigenleistung“ an den Kosten zu beteiligen haben. Wir sind der Meinung, dass unser Anteil durchaus den Anforderungen einer „angemessenen Eigenleistung“ entspricht und wir sind ausdrücklich bereit, diese auch weiterhin einzubringen.
• Das Kita-Zukunftsgesetz regelt auch (§ 5 Abs. 1), dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf „eine bedarfsgerechte Vielfalt von Trägern“ hinzuwirken habe, um die Ausübung des Wahl- und Wunschrechts der Eltern zu gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass es in Dittelsheim-Heßloch bereits eine von der Kommune getragen Einrichtung gibt, wird die Trägervielfalt durch die geplante Übernahme der Kita Arche Noah in kommunale Trägerschaft ausgehebelt. Insofern halten wir die Entscheidung für rechtswidrig.
Abschließend verweist die katholische Kirchengemeinde auf die mehr als 100-jährige Geschichte der katholischen Kita in Heßloch, die mit dem Neubau der Kita Arche Noah 2001/2002 fortgesetzt wurde. Die Kündigung der Trägerschaft würde eine viele Generationen übergreifende erfolgreiche Arbeit ohne Not beenden. Seitens der Kirchengemeinde sind wir bereit, alles dafür zu tun, damit diese Erfolgsgeschichte weitergehen kann.