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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bechtheim für die Jahre 2023 / 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

Anmerkung:

Für das Jahr 2023 wurde die Kreditermächtigung mit einem Betrag von 2.352.491,00 € genehmigt. Die beantragte Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 wurde nicht genehmigt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

ggü. der Einheitskasse

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden gefährlichen Hund

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom

02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

*)

Die Hebesätze für den Weinbergsschutz und die Feld- und Wirtschaftswege 2023 und 2024 werden durch einen separaten Beschluss festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 7.888.698,25 €. Der Jahresabschluss 2022 ist in Bearbeitung.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 25.02.2008).

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Anmerkung:

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 treten, unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung, zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sind nicht genehmigungsfähig. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen.

Bechtheim, den 25.08.2023
Perlick, Ortsbürgermeister
Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bechtheim für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, den 28.08.2023 bis einschließlich Dienstag, den 05.09.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 18 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO)

für Rheinland-Pfalz oder von Verfahrensvorschriften, welche aufgrund der GemO erlassenen worden sind, ist beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 25.08.2023
In Vertretung
Erbeldinger, Erster Beigeordneter

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)