Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es hat in den letzten Wochen etwas mehr geregnet und die Natur hat das dankend angenommen. Bäume, Sträucher und sonstiges Grün sind entsprechend nachgewachsen. Bitte prüfen Sie, ob im Zuge der Weinlese, die demnächst beginnt, Hecken und Sträucher ein wenig gestutzt werden müssten, um Schäden sowohl am Grün als auch an den vorbeifahrenden landwirtschaftlichen Maschinen zu vermeiden. Dies gilt auch und vor allem dort, wo Erntemaschinen nahe der Wohngebiete in die Weinberge einfahren. Bitte prüfen Sie, wenn Sie in direkter Nähe eines Weinbergs wohnen, ob die Hecken nachgeschnitten werden sollten - auch im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme.
Der Verkehrsraum ist stets frei von herunterhängenden Ästen oder hervorstehendem Gestrüpp zu halten. Die Gefahren werden in den meisten Fällen unterschätzt. Während im Sommer die Zweige und Äste noch spät am Abend sichtbar sind, werden Passanten und Fahrzeuge im Spätjahr gerne auch mal von hervorstehendem Gestrüpp überrascht. Alle Grundstückseigentümer sind angehalten und auch verpflichtet, den Verkehrsraum hiervon freizuhalten und regelmäßigen Rückschnitt durchzuführen. Auch das Laub ist von den angrenzenden Grundstückseigentümern zu entfernen, egal von welchen Bäumen und Sträuchern es stammt. Das gilt im Übrigen auch für heruntergefallenes Obst. Gerade nasses Laub und Fallobst auf den Straßen führen auch gerne mal bei Fußgängern im Dunkeln für rutschige Momente. Hier gilt: Regelmäßige Laub- und Fallobstbeseitigung reduziert Gefahren.
Zuletzt möchte ich noch einmal an die generelle Straßenreinigungspflicht erinnern. Wenn sich Straßendreck, Unkraut und Laub längere Zeit ansammeln, sieht das nicht schön aus. Wir wollen doch aber nicht, dass solche Ecken das Ortsbild prägen. Von daher hier der Appell an Alle: Bitte regelmäßig kehren.