Der Ortsgemeinderat von Gundersheim hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Bauplanungsrecht für die neue sechsgruppige Kindertagesstätte zu schaffen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Gundersheim, Flur 17, Nrn. 62/13, 64/8, 65/4, 66/3, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 68/3, 85/3 (tlw.) und 87.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.)