Im Stadtrat Osthofen ist festgestellt worden, dass im Stadtgebiet Äste von Bäumen und Hecken in den Verkehrsraum ragen verdeckt, so dass das „Lichtraumprofil“ nicht mehr gewährleistet ist.
Die Mindesthöhe für das sogenannte „Lichtraumprofil“ beträgt über den Gehwegen 2,25 m. Über dem eigentlichen Straßenraum müssen Äste eine Höhe von 4,25 m haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass durch die Äste keine Verkehrszeichen, Straßenlaternen, etc., verdeckt werden.
Wir bitten die Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke auf Überhang zu überprüfen und notwendige Rückschnitte vorzunehmen.
Bedenken Sie bitte, der Rückschnitt von Hecken und Bäumen gewährleistet gerade für die schwächsten Teilnehmer, die Fußgänger auf den Gehwegen Verkehrssicherheit.
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten ist der Rückschnitt im Regelfall unproblematisch.
Den anfallenden Grünschnitt können die Grundstückseigentümer bis zu einer Menge von 0,5 m³ je Anlieferungstag in den Wertstoffhöfen kostenfrei während der Öffnungszeiten anliefern.
Bei festgestellten Verstößen werden die Betroffenen angeschrieben und zum Rückschnitt aufgefordert.
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar).