Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Grailsbach hat aufgrund des § 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2025
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 453.060 € |
| in den Aufwendungen auf | 453.060 € |
| im Vermögensplan | bei dem Finanzierungsbedarf auf | 843.500 € |
| bei den Finanzierungsmitteln auf | 843.500 € |
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000 € festgesetzt.
Kredite werden keine veranschlagt.
Der Zweckverband erhebt Abschlagszahlungen über die Unterhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskostenumlage, sowie für die Investitionskostenumlage. Über die Höhe der Abschlagszahlungen wird folgendes bestimmt:
Die Umlage beträgt
| a) | im Erfolgsplan für | |
| Verbandsgemeinde Monsheim 75 % = | 333.045 € |
| Verbandsgemeinde Wonnegau 25 % = | 111.015 € |
| Insgesamt | 444.060 € |
| b) | im Vermögensplan für Investitionen | |
| Verbandsgemeinde Monsheim 75 % = | 632.625 € |
| Verbandsgemeinde Wonnegau 25 % = | 210.875 € |
| Insgesamt | 843.500 € |
| c) | im Vermögensplan für Darlehenstilgung | |
| Verbandsgemeinde Monsheim 73,63 % = | 0,00 € |
| Verbandsgemeinde Wonnegau 26,37 % = | 0,00 € |
| Insgesamt | 0,00 € |
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
| a) | Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 11.02.2025 bei den Verbandsgemeindewerken Monsheim in 67590 Monsheim, Alzeyer Str.15, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.15 - 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. |
| b) | Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 11.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau in 67593 Westhofen, Wormser Str. 23, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. |
Eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Abwasserzweckverbandes Gralsbach und |
| 3. | anderer Verfahrens- und Formschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband Grailsbach geltend gemacht werden (§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung). |