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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Grailsbach für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Grailsbach hat aufgrund des § 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2025

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

453.060 €

in den Aufwendungen auf

453.060 €

im Vermögensplan

bei dem Finanzierungsbedarf auf

843.500 €

bei den Finanzierungsmitteln auf

843.500 €

festgesetzt.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 3

Kredite werden keine veranschlagt.

§ 4

Der Zweckverband erhebt Abschlagszahlungen über die Unterhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskostenumlage, sowie für die Investitionskostenumlage. Über die Höhe der Abschlagszahlungen wird folgendes bestimmt:

Die Umlage beträgt

a)

im Erfolgsplan für

Verbandsgemeinde Monsheim 75 % =

333.045 €

Verbandsgemeinde Wonnegau 25 % =

111.015 €

Insgesamt

444.060

b)

im Vermögensplan für Investitionen

Verbandsgemeinde Monsheim 75 % =

632.625 €

Verbandsgemeinde Wonnegau 25 % =

210.875 €

Insgesamt

843.500

c)

im Vermögensplan für Darlehenstilgung

Verbandsgemeinde Monsheim 73,63 % =

0,00 €

Verbandsgemeinde Wonnegau 26,37 % =

0,00 €

Insgesamt

0,00 €

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Monsheim, den 22.01.2025
Bothe
Verbandsvorsteher
Hinweis

a)

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 11.02.2025 bei den Verbandsgemeindewerken Monsheim in 67590 Monsheim, Alzeyer Str.15, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.15 - 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

b)

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2025 liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 11.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau in 67593 Westhofen, Wormser Str. 23, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Abwasserzweckverbandes Gralsbach und

3.

anderer Verfahrens- und Formschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband Grailsbach geltend gemacht werden (§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung).

Monsheim, den 22.01.2025
(Bothe)
Verbandsvorsteher