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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Osthofen für das Jahr 2025

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2025 werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

verändert

um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

1.1. der Gesamtbetrag der Erträge auf

14.463.576

-1.939.690

12.523.886

1.2. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.188.599

-319.100

14.869.499

1.3. das außerordentliche Ergebnis auf

180.000,00

0,00

180.000

1.4. der Jahresüber-

schuss / -fehlbetrag auf

545.023

-1.620.590

-2.165.613

2. im Finanzhaushalt

2.1. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-117.400

-1.737.990

-1.620.590

2.2. der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

180.000

0

180.000

2.3. die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit auf

3.014.055

0

3.014.055

2.4. die Auszahlungen aus Investitions-

tätigkeit auf

5.404.400

-130.500

5.273.900

2.5. der Saldo der Ein- und Ausz aus Investitions-

tätigkeit auf

-2.390.345

-130.500

-2.259.845

2.6. der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungs-

tätigkeit auf

2.327.745

+1.490.090

3.817.835

§ 2

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

Es werden festgesetzt:

von bisher

auf nunmehr

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

2.390.000

2.259.000

zusammen auf

2.390.000

2.259.000

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

zusammen auf

0

0

§3

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4

Steuersätze (Hebesätze)

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7

Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 27.863.183,54 €.

§ 9

Weitere Vorschriften über die

Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben

Die Festsetzungen des § 9 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Osthofen, den 12.12.2025
Goller
Stadtbürgermeister

Offenlage des 1. Nachtagshaushaltsplanes

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Osthofen für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 23.12.2025, bis einschließlich Mittwoch, den 08.01.2026, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 12.12.2025
Wagner, Bürgermeister

(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar)