Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 die Vorschlagslisten zusammengestellt. Gesucht werden in der Gemeinde Limburgerhof Bewerber (m/w/d), die am Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein und am Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sowie der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerber (m/w/d), die in Limburgerhof wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschen-kenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne Opportunismus. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Darüber hinaus sollten Jugendschöffen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof. Die Bewerbung kann auch gerne per E-Mail an gemeinde@limburgerhof.de übermittelt werden. Die Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste können von der Homepage der Gemeinde Limburgerhof oder unter www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.
Im Vorfeld informieren die Volkshochschulen in ganz Rheinland-Pfalz mit zwei zentralen online-Informationsveranstaltungen über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter*innen. Welche Bedingungen Bewerber*innen für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten
sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem
Arbeitsplatz) erläutert in den beiden online-Seminaren ein Kenner des Amtes. Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz, ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt, Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus).
Die kostenfreien online-Seminare finden am 14. März, 19-21 Uhr, und am 17. März, 15-17 Uhr, statt. Die Anmeldung erfolgt über www.vhs-rpk.de oder per E-Mail kvhs-geschaeftsstelle@vhs-rpk.de (Kursnummern H102001Z01 und H102001Z02).