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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschluss Kindertagesstättensatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Änderung des § 12 Abs. 3 Satz 4 (Erhöhung der Essensgeldpauschale) der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) der Gemeinde Limburgerhof beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die aktuelle Fassung der Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde Limburgerhof unter der Rubrik „Ortsrechtssammlung“ einzusehen.

Limburgerhof, den 02.07.2025
Gemeindeverwaltung

gez. Poignée

Bürgermeister