Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Änderung des § 12 Abs. 3 Satz 4 (Erhöhung der Essensgeldpauschale) der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung) der Gemeinde Limburgerhof beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die aktuelle Fassung der Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde Limburgerhof unter der Rubrik „Ortsrechtssammlung“ einzusehen.
gez. Poignée
Bürgermeister