Der Gemeinderat der Gemeinde Limburgerhof hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pommernring“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB) gemäß § 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und das weitere Verfahren gemäß § 3 ff BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pommernring“ ist die Nachverdichtung der zum Teil bereits genutzten Fläche zu gewerblichen Zwecken (Verwaltungsgebäude) und daneben für eine Wohnnutzung. Das Vorhaben dient dem Zweck, dieses nach seiner Errichtung der Großhandelsgesellschaft für Elektro- und Haustechnik als neuen Betriebssitz für die Verwaltung des Unternehmens mit dem Ziel der langfristigen Standortsicherung in Limburgerhof zur Verfügung zu stellen. Daneben sollen neue Wohnungen geschaffen werden, um diese in erster Linie an Mitarbeiter des Unternehmens, bei Bedarf aber auch an sonstige Dritte, zu vermieten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Ausschuss für Bauen, Energie und Umwelt hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 den Bebauungsplanentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pommernring“ gebilligt und beschlossen, das weitere Verfahren einzuleiten.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB „Pommernring“ hat eine Größe von ca. 0,64 ha und wird wie folgt begrenzt:
Hermann-Löns-Weg mit den Fl.-Nrn. 1033/34, 1033/37 und 1033/23,
Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Das in Tieflage verlaufende Straßenstück vom Pommernring zur Carl-Bosch-Straße sowie die nordwestliche Begrünung an der Hans-Sachs-Straße bleiben unverändert erhalten.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
27. Januar 2023 bis einschließlich 28. Februar 2023
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Burgunder Platz 2, Zimmer 52, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zur Planung äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen, Begründung sowie der Fachbeitrag Naturschutz - Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - als gesonderter Teil der Begründung - liegen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Limburgerhof unter der Internetadresse der Gemeinde Limburgerhof (http://www.limburgerhof.de/aktuelles) und auf der Homepage des Geoportals RLP (http://www.geoportal.rlp.de) zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.