Die vom Gemeinderat Limburgerhof am 18.07.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Amtszeit 2024 bis 2028) sowie die am 09.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und –schöffen (Amtszeit 2024 bis 2028) liegen in der Zeit von
Montag, den 31.07.2023, bis einschließlich Montag, den 07.08.2023,
im Rathaus Limburgerhof, Burgunder Platz 2, Zimmer 28 im 1. OG, aus und kann zu folgenden Zeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Donnerstag: 14.00 bis 17.00 Uhr.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründing Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 GVG). Der Einspruch ist bei der Gemeindeverwaltung, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, zu erheben.