Die Gemeindekasse Limburgerhof stellt der folgend genannten Person
Andra Podoaba
letzter bekannter Wohnsitz: unbekannt verzogen, 67117 Limburgerhof,
das Schriftstück vom 25.09.2023 mit dem Buchungszeichen 2023/386 / und Aktenzeichen br/Diverse hiermit öffentlich zu.
Das Schriftstück kann durch den Adressaten in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Burgunder Platz 2 in 67117 Limburgerhof; Zimmer 34 – 36; eingesehen werden.
Die Öffentliche Zustellung erfolgt 2 Wochen lang ab dem 02.10.2023 im Aushang der Gemeindeverwaltung. Weiter erfolgt diese in zwei Ausgaben des Amtsblattes Limburgerhof und zwar beginnend ab dem 05.10.2023 in den Ausgaben Nr. 40 und 41. Diese Vermerke entfalten nach §§ 10 Absatz 2 Satz 5 VwZG, 418 ZPO die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Auszug aus dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), [zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) geändert]
(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.
(2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger. Die Benachrichtigung muss
erkennen lassen. Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.