Gegen Ende des Jahres wird immer der Haushaltsplan der Gemeinde für das Folgejahr erstellt. Er enthält alle Einnahmen und Ausgaben die für die vielfältigen Aufgabenbereiche einer Kommune anfallen.
Die "Kunst" dabei ist es, ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, nämlich den sogenannten "Haushaltsausgleich". Getreu dem Motto "Man kann nicht mehr Geld ausgeben, als man einnimmt" bedeutet dies, dass Haushaltsdefizite grundsätzlich unzulässig sind und unausgeglichene Haushaltspläne auch von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden.
Was auf den ersten Blick logisch erscheint, ist im Zusammenhang mit den Limburgerhofer Kommunalfinanzen nicht immer so einfach – selbst wenn dies von oberster Stelle, dem rheinland-pfälzischen Innenministerium nun nochmal allen Kommunen "ins Stammbuch" geschrieben wurde.
Deshalb möchte die Verwaltung ein Stück Aufklärung betreiben, was es mit dem Gemeindehaushalt auf sich hat und weshalb es nicht immer gelingt, ihn auszugleichen, also eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen.
Vielfältige Aufgaben
Der Haushalt der Gemeinde Limburgerhof zeigt auf, welch vielfältige Aufgaben die Kommune zu erledigen hat und welche Einnahmen und Ausgaben je Einrichtung im Jahr erwartet werden. Das große Aufgabenspektrum umfasst dabei sehr viele Bereiche, die zwar jedem bekannt sind, über deren Finanzierung die meisten jedoch keine genauen Vorstellungen haben.
Beginnen wir mit den vielfältigen Aufgaben unserer Gemeinde, von denen hier nur beispielhaft einige genannt seien:
Kindertagesstätten, Schulen, Bücherei, Kinderspielplätze, Jugendkulturzentrum mit Mehrgenerationenhaus, Kultursaal, Unterbringung von Flüchtlingen, Sport- und Kulturförderung, Seniorenangebote, Bürgerbüro, Standesamt, Feuerwehr, Friedhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung, Grünpflege usw.
Gebühren, Entgelte, Abgaben
Die Erfüllung all dieser Aufgaben kostet Geld. Zum Teil tragen die Nutzer dieser Einrichtungen zu deren Finanzierung in Form von Gebühren und Entgelten bei: etwa wer die Essensversorgung der Kindertagesstätten oder Grundschulen in Anspruch nimmt, muss einen Essensbeitrag zahlen. Für die Nutzung des Kultursaals werden Mieten verlangt, für einen Personalausweis oder eine Eheschließung fallen Verwaltungsgebühren an und selbst im Todesfall müssen Gebühren für die Bestattung und eine Grabnutzung gezahlt werden.
Allerdings reicht dies bei weitem nicht aus, um die jeweiligen Einrichtungen komplett zu finanzieren: So fallen für eine Grundschule Kosten für Gebäudeunterhalt, Strom, Heizung, Wasser, Hausmeister u.v.m. an, ohne dass die Eltern einen "Schulkostenbeitrag" zahlen müssen. Kinderspielplätze müssen gepflegt werden, ohne dass für deren Nutzung eine Gebühr anfällt. Straßen müssen saniert, Grünflächen in Stand gehalten werden, ohne dass deren Benutzer Gebühren zahlen müssen.
Somit muss die Gemeinde noch weitere, allgemeine Abgaben in Form der Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer erheben, um diese Finanzierungslücke zu schließen. Daneben gibt es noch ein sehr komplexes System des kommunalen Finanzausgleichs, auf welches an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.
Steuereinnahmen sinken
Bis zur Corona-Krise und dem damit verbundenen Konjunktureinbruch sowie dem sich anschließenden Ukrainekrieg hat dieses System – von einigen Schwankungen abgesehen – recht gut funktioniert: Die Steuereinnahmen reichten zusammen mit den Gebühren und Entgelten meist aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus waren sogar noch Mittel übrig, um neue Investitionen mitzufinanzieren oder sogar noch etwas "auf die hohe Kante" zu legen.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer betrugen rund 2 Mio. Euro per anno und in der Dekade von 2010 bis 2019 nahm die Gemeinde durchschnittlich 5,8 Mio. Euro Gewerbesteuer pro Jahr ein. Aus den genannten Ursachen ging das Gewerbesteueraufkommen ab 2020 jedoch drastisch zurück: Anstelle von 5,8 Mio. Euro waren es 2020 nur noch 1,9 Mio. Euro, 2021 2,8 Mio. Euro und 2022 2,9 Mio. Euro. Für 2023 wird aktuell mit einem weiteren Rückgang der Gewerbesteuer auf 1,0 Mio. Euro gerechnet.
Der Mittelwert der letzten vier Jahre 2020 bis 2023 beträgt somit 2,15 Mio. Euro, was einem jährlichen Gewerbesteuerausfall von 3,65 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Durchschnittsaufkommen entspricht.
Während also die Einnahmen deutlich zurückgingen, hat sich an der Aufgabenstellung der Gemeinde – und folglich auch an den zunehmend steigenden Kosten dieser Aufgaben - nichts verändert, denn die o.g. Aufgaben müssen ja nach wie vor erfüllt werden: Die Gemeinde kann (und will natürlich) keine Schulen und Kindertagesstätten schließen, weil die Finanzierungsmittel hierfür nicht mehr ausreichen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen nach wie vor die Straßen unterhalten und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleistet sein.
Somit stellt sich die Frage welche Möglichkeiten es gibt, um den Konflikt zwischen stetiger Aufgabenerfüllung bei deutlich reduzierten Finanzierungsmitteln zu lösen. Denn – siehe oben: "Man kann ja nicht mehr ausgeben, als man einnimmt".
Dieser Frage gehen wir in der nächsten Amtsblattausgabe nach. (Fotos: pixabay, Scherer, Gemeindearchiv).