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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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EU-Bürger im Wählerverzeichnis

Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Limburgerhof statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 12. April 2026, durchgeführt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

13. Februar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof erhalten.

Limburgerhof, den 25.11.2025
gez. Petra Börstler
Wahlleiterin