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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 49/2025
Gemeindemitteilungen
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Haushaltsausgleich trotz schwieriger Zeiten

Foto: M. Patzelt

Durch massive Anstrengungen kann die Gemeinde Limburgerhof den Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2026 gewährleisten - trotz weltpolitischer Unsicherheiten und einer pessimistischen Prognose im Hinblick auf die Belebung der deutschen Konjunktur. Umgesetzt wird dies im Gemeindehaushalt 2026, den der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 2. Dezember beschloss.

Im Ergebnishaushalt wird mit einem Überschuss von 15 T€ und im Finanzhaushalt mit einer freien Finanzspitze von 247 T€ gerechnet. Dabei führt die höhere Steuerkraft gegenüber dem Vorjahreszeitraum im Zuge des „Solidarprinzips“ zu einer Erhöhung der Kreisumlage (+830 T€) und gleichzeitig zu einer rückläufigen Schlüsselzuweisung B (-1,3 Mio. €), welche die sogenannte Mindestfinanzausstattung zur Bewältigung kommunaler Aufgaben garantiert.

Zudem wurde die aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer infolge der Grundsteuerreform um rund 90 T€ verfehlt, was auf nachträgliche Herabsetzungen von Messbeträgen seitens des Finanzamts zurückzuführen ist. Weiterhin stehen mit Bewertung des kommunalen Finanzausgleichs die als Grundlage dienenden Nivellierungssätze für das Haushaltsjahr 2027 auf dem Prüfstand und mit Festlegung des Straßenausbauprogramms 2026 bis 2030 war die Erhöhung des Beitragssatzes pro Quadratmeter Grundstücksfläche (von 0,075 €/m² auf 0,1394 €/m²) infolge massiver Baupreissteigerungen unumgänglich. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (140 € statt 75 € im Jahr) beläuft sich zum Beispiel die Mehrbelastung auf etwa 65 € jährlich und wird durch den Verzicht auf eine Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B auf 560 v.H. zum Erreichen der Aufkommensneutralität um etwa 27 € jährlich kompensiert. Insofern verbleibt im Durchschnitt eine in diesen schwierigen Zeiten vertretbare Mehrbelastung von ca. 38 € im Jahr.

Mit Option zur Differenzierung der Hebesätze wurde sich in den kommunalen Gremien ausführlich befasst und bewusst dagegen entschieden. Dies resultiert einerseits auf dem auf die Gemeinde übergehenden Prozessrisiko und die damit verbundene Rechtsunsicherheit. Andererseits würde eine Differenzierung der Hebesätze zu einer Mehrbelastung der Gewerbebetriebe führen und somit eine Belastungsverschiebung darstellen. Verfassungsrechtlich wäre dies angreifbar und die finanzielle Lage der Gewerbebetriebe sieht in der derzeitigen Situation nicht rosig aus. Zumal sich exemplarisch unter Prämisse der Aufkommensneutralität für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (510 v.H.) eine Entlastung von 39 € jährlich ergeben hätte und dadurch eine massive Steigerung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke (1.000 v.H.) bestehen würde.

Infolgedessen hat sich die Gemeinde Limburgerhof im Abwägungsprozess unter Einbezug sämtlicher Interessen für die konstante Beibehaltung der Hebesätze entschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden keine unverhältnismäßigen Preissteigerungen aufzubürden. Die Erhöhung der Ausbaubeiträge war hingegen unumgänglich, hält sich allerdings in einem vertretbaren Rahmen.

Das Investitionsvolumen von 3,17 Mio. € wird zum Teil durch Zuwendungen und Beiträge (0,66 Mio. €) finanziert und die verbleibende Deckungslücke von 2,51 Mio. € stellt die Ermächtigung zur maximalen Investitionskreditaufnahme dar.

Durch diese Neuinvestitionen entstehen in den Folgejahren zusätzliche Zins- und Tilgungsbelastungen sowie Abschreibungen, welche den Gemeindehaushalt in erheblichen Umfang belasten werden. Insofern kann mit großer Wahrscheinlichkeit in künftigen Planjahren kein Haushaltsausgleich mehr erreicht werden. Vor allem angesichts der Durchführung von Millionenprojekten („Sanierung Gesamtkomplex Ortszentrum mit Rathaus“ und „Ganztagsschule Carl-Bosch-Schule) sieht sich Limburgerhof vor erheblichen Herausforderungen.