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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 5/2024
Gemeindemitteilungen
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Selbständiges Auslegen von Rattengift ist Straftatbestand

Durch ausgelegtes Rattengift sind in den letzten Monaten nachweisbar ein Kater sowie vermutlich auch weitere Katzen im Bereich Kirchenstraße/Feuerbachstraße verendet. Die Obduktion des Katers durch eine Tierpathologin hat eindeutig ergeben, dass das Tier das Gift nicht über ein Beutetier (z.B. Maus), sondern nur direkt aufgenommen haben kann. Dieser Sachverhalt wurde durch die Polizeiinspektion Schifferstadt in einer Einsatzmeldung auch so dokumentiert.

Die Belegung mit Giftködern durch das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Limburgerhof erfolgt nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich über spezielle Körbe, in die nur Ratten hineinkommen.

Vor diesem Hintergrund weist die Ordnungsbehörde der Gemeindeverwaltung nachdrücklich darauf hin, dass das selbständige Auslegen von Giftködern durch private Seite auch auf privaten Grundstücken ein Straftatbestand ist. Die Auslage darf ausschließlich durch Fachfirmen vorgenommen, zumal der Bezug von Rattengift für Private über den freien Handel überhaupt nicht mehr möglich ist.