Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 27.502.830 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 27.387.480 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 115.350 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf — 1.420.320 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.480.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.899.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -2.419.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.568.680 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 2.489.680 Euro
Zusammen auf — 2.489.680 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 7.000.000 Euro
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Sondervermögen Eigenbetrieb
"Abwasserbeseitigung" auf — 641.000 Euro
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Sondervermögen Eigenbetrieb
"Abwasserbeseitigung" auf — 500.000 Euro
3. Verpflichtungsermächtigungen
Sondervermögen Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" auf — 0 Euro
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
werden müssen — 0 Euro
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 345 v. H.
- Grundsteuer B auf — 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 54 Euro
- für den zweiten und jeden weiteren Hund — 84 Euro
§ 7 Gebühren und Beiträge *
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwassergebühren pro m³: — 1,98 Euro
- Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m² — 0,60 Euro
- Einmaliger Beitrag für Schmutzwasser pro m² — 4,80 Euro
- Einmaliger Beitrag für Oberflächenwasser pro m³ — 15,34 Euro
- Einmaliger Beitrag für Straßenentwässerung pro m² — 17,57 Euro
- Grundstückskläranlagen und Abwassergruben
Schlamm pro m³ — 18,87 Euro
- Grundstückskläranlagen und Abwassergruben pro m³ — 1,98 Euro
*Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beschlossen wurde.
§ 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 92.825.773 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 91.900.983 Euro. und zum 31.12. 2023 92.016.333 Euro.
§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.
§ 10 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für die im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.489.680 EUR für 2023 genehmigt. |
| 2. | Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird in Höhe von 641.000 Euro genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt vom 02.01.2023 bis einschließlich 10.01.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, Zimmer 32 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.