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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 50/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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der Gemeinde Limburgerhof für das Jahr 2023 vom 08.12.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  27.502.830 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  27.387.480 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  115.350 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf  —  1.420.320 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.480.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.899.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -2.419.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.568.680 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  2.489.680 Euro

Zusammen auf  —  2.489.680 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  7.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb

"Abwasserbeseitigung" auf  —  641.000 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb

"Abwasserbeseitigung" auf  —  500.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" auf  —  0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen

werden müssen  —  0 Euro

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  345 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  465 v. H.

- Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  — 54 Euro

- für den zweiten und jeden weiteren Hund  —  84 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge *

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Schmutzwassergebühren pro m³: —  1,98 Euro

- Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m²  — 0,60 Euro

- Einmaliger Beitrag für Schmutzwasser pro m² — 4,80 Euro

- Einmaliger Beitrag für Oberflächenwasser pro m³  — 15,34 Euro

- Einmaliger Beitrag für Straßenentwässerung pro m²  — 17,57 Euro

- Grundstückskläranlagen und Abwassergruben

Schlamm pro m³  — 18,87 Euro

- Grundstückskläranlagen und Abwassergruben pro m³  — 1,98 Euro

*Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beschlossen wurde.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 92.825.773 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 91.900.983 Euro. und zum 31.12. 2023 92.016.333 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 08.12.2022
gez. Poignée,
Bürgermeister
Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für die im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.489.680 EUR für 2023 genehmigt.

2.

Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird in Höhe von 641.000 Euro genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt vom 02.01.2023 bis einschließlich 10.01.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, Zimmer 32 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 08.12.2022
gez. Poignée,
Bürgermeister