Der Gemeinderat der Gemeinde Limburgerhof hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz wird auf 9.800 € brutto festgesetzt.
(1) Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Limburgerhof über die Höhe des Geldbetrages zur Ablösung von Stellplätzen nach der Landesbauordnung, welche am 10.09.1993 in Kraft getreten ist, außer Kraft.
Hinweis
gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.