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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 22/2026
Nachrichten für das Gemeindeleben
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Wer Fragen zur Rente, Altersvorsorge oder Rehabilitation hat, dem steht in Speyer die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als der Ansprechpartner in der Region zur Seite. Welcher Rentenversicherungsträger das Versicherungskonto führt, spielt dabei keine Rolle.

Persönliche Beratung:

Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer

Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer

www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de

Telefon: 06232 17-2881 Fax: 06232 17-2128

E-Mail: aub-stelle-speyer@drv-rlp.de

Telefonische Beratung:

Unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 100048016 sind die Beraterinnen und Berater montags bis donnerstags zwischen 7:30 und 19:30 Uhr zu erreichen, freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr.

Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sind auch die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater verpflichtet, zum Schutz der Sozialdaten über die persönlichen Daten und die erworbenen Leistungsansprüche der Besucher strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Auskunft in Rentenangelegenheiten

Der ehrenamtliche Versichertenberater René Dietz gibt Ihnen gerne Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und hilft Ihnen bei der Kontenklärung, Rentenanträgen und Formularen. Der Service ist kostenlos.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte unter 0152-58407078 einen Termin.

Dieser findet dann im Café Jedermann, Rathaus Meckenheim statt.

Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Speyer

In den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bad Dürkheim finden Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Speyer statt.

Eine Terminbuchung kann telefonisch im Bürgerbüro unter der Rufnummer: 06322/935-0 erfolgen. Bitte halten Sie dafür Ihre Versicherungsnummer bereit. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht möglich.

 

Beratungstermine 2026:

21.07.26

29.09.26

17.11.26

 

Wir bitten folgendes bei den Terminen zu beachten:

  • Möglichst nur dringende Sachverhalte sollen geklärt werden, keine Rentenanträge
  • Begleitpersonen nur in begründeten Ausnahmefällen (Übersetzer, Betreuer, persönliche Hilfspersonen)
  • Bei Atemwegsinfekten (erhöhte Temperatur, Husten, Niesen, Halsschmerzen) erfolgt keine Beratung