Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Dürkheim Bebauungsplan „Westliche Karl-Räder-Allee“ frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB

Die Stadt Bad Dürkheim stellt zurzeit den Bebauungsplan „Westliche Karl-Räder-Allee“ auf. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.10.2022 wurde die Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden DIN-Normen und Regelwerke können ebenfalls in der Stadtverwaltung vor Ort eingesehen werden.

Das Plangebiet liegt nordwestlich in der Karl-Räder-Allee, zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungspläne „Rudolf-Bart-Siedlung“ und „Judenhut-Köppel- Änderungsplan III“, welche durch eine Bebauung mit hauptsächlich Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt sind. Im Detail handelt es sich um die Hausnummern; 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 22 a bis c der Karl-Räder-Allee sowie ein Waldgrundstück „Am Köpfl“ mit der Flurstücksnummer 4354-0-813/17. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf der, mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Planskizze dargestellt.

Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt des vorherrschenden städtebaulichen Erscheinungsbildes mit einer einheitlichen städtebaulichen Struktur in Bezug auf die Wohnform Ein- und Zweifamilienhäuser und dadurch eine Vermeidung der Erhöhung der Verkehrsbelastung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom

14.11.2022 bis einschließlich 16.12.2022

bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt und zwar zu folgenden Dienststunden:

Montag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittwoch

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Dienststunden auch nach Vereinbarung unter 06322/935-2113. Für eine fachkundige Beratung ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Ergänzend dazu stehen während der Zeit der Auslegung die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim unter www.bad-duerkheim.de/bebauungsplaene zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung@bad-duerkheim.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.

Bad Dürkheim, den 24.10.2022
gez.: i. V. Karl Brust, Beigeordneter
Geltungsbereich zur öffentlichen Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes „Westliche Karl-Räder-Allee“

Genordet, ohne Maßstab