Vollzug der Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kaiserslautern (Abfallsatzung);
Im Landkreis Kaiserslautern werden durch die Abfallwirtschaft keine kostenfreien Restabfallsäcke für Windeln o.Ä. zur Verfügung gestellt. Restabfallsäcke, die Namens und im Auftrag des Landkreises ausgegeben werden sind immer kostenpflichtig!
Hintergrund hierfür ist die eindeutige Rechtsprechung zum Kommunalabgabengesetz RLP (KAG). Dieses sieht Begünstigungen einzelner aufgrund der jederzeit zu gewährleistenden Gebührengerechtigkeit nicht vor. Daher dürfen Kosten, die nur einzelnen Gebührenzahlern entstehen, nicht auf alle Gebührenzahler umgelegt werden.
Berechtigungsscheine für Restabfallsäcke erhalten ausschließlich Haushalte, die nachgewiesenermaßen keine Restmülltonne nutzen können, da ihre Wohnobjekte nicht anfahrbar sind. Für
diese Haushalte, die reguläre Abfallgebühren zahlen, ist die Nutzung von Restabfallsäcken statt der einer Restabfalltonne behördlich angeordnet.