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Das Tor zum Pfälzer Wald - VG Enkenbach-Alsenborn
Ausgabe 19/2025
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Pfalzwerke-Gruppe

Bürger-Information

Pfalzwerke-Gruppe informiert:

Neue gesetzliche Vorgaben für Stromkundinnen und -Kunden ab 6. Juni 2025

Eine wichtige gesetzliche Änderung für alle Stromkundinnen und -kunden tritt ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer zum Beispiel umzieht, muss die Ab-/Anmeldung künftig rechtzeitig im Voraus vornehmen.

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass Prozesse zwischen Versorgern sowie Netzbetreibern und anderen Marktpartnern deutlich schneller und einheitlicher ablaufen.

Das bedeutet:

  • Melden Sie Ihren Auszug sowie Einzug mindestens 14 Tage im Voraus an ihren Stromanbieter
  • Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – per E-Mail, telefonisch oder über ein Kundenportal.

Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, bleibt Ihre Stromversorgung über die Grundversorgung durchgehend gesichert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.pfalzwerke.de

Pfalzwerke, Strategisches Marketing und Unternehmenskommunikation

Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen

Susanne Münch, Telefon +49621 585-2069,

susanne.muench@pfalzwerke.de