Pfalzwerke-Gruppe
Bürger-Information
Eine wichtige gesetzliche Änderung für alle Stromkundinnen und -kunden tritt ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer zum Beispiel umzieht, muss die Ab-/Anmeldung künftig rechtzeitig im Voraus vornehmen.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass Prozesse zwischen Versorgern sowie Netzbetreibern und anderen Marktpartnern deutlich schneller und einheitlicher ablaufen.
Das bedeutet:
Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, bleibt Ihre Stromversorgung über die Grundversorgung durchgehend gesichert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.pfalzwerke.de
Pfalzwerke, Strategisches Marketing und Unternehmenskommunikation
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