Am 2. August wurde im Landkreis Kaiserslautern in einem rinderhaltenden Betrieb im Rahmen einer Handelsuntersuchung die Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 amtlich festgestellt.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird. Aufgrund des Übertragungsweg über Insekten als Vektor ist mit einer Verbreitung der Krankheit insbesondere bei feuchtwarmen Wetter zu rechnen. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits seit einem ersten Fall am 8. Mai dieses Jahres im Landkreis Bitburg-Prüm, den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" verloren. Seitdem gelten für das Verbringen von empfänglichen Tieren in nicht betroffene Länder und Mitgliedsstaaten bestimmte Regeln (näheres hierzu unter www.kaiserslautern-kreis.de {{lt}}http://www.kaiserslautern-kreis.de{{gt}} oder www.lua.rlp.de {{lt}}http://www.lua.rlp.de{{gt}} ).