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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 10/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: DLR

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

56727 Mayen, 27.02.2023

Westerwald-Osteifel

Bannerberg 4

Flurbereinigungs- u. Siedlungsbehörde

Telefon: 02602-9228-1319

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Dernau (Flut)

Telefax: 02602-9228-1801

Aktenzeichen: 31493-HA 5.1

E-Mail:

Internet: www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut)

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut), Landkreis Ahrweiler, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Montag, den 27. März 2023 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

im Gemeindehaus Dernau, Ahrweg 7, 53507 Dernau

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 FlurbG wird festgesetzt auf

Montag, den 27. März 2023, um 17.00 Uhr,

im Gemeindehaus Dernau,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut) zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können bei. beim DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen angefordert werden.

Im Auftrag

(Christoph Platen)

Vermessungsdirektor