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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut)

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

56727 Mayen, 12.03.2024

Westerwald-Osteifel

Bannerberg 4

Flurbereinigungs- u. Siedlungsbehörde

Telefon: 02602/9228-0

Vereinfachte Flurbereinigung Dernau (Flut)

Telefax: 02602/9228-1801

Aktenzeichen: 31493-HA 6.2

Internet: www.dlr-westerwald-osteifel.de

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt

In der Vereinfachten Flurbereinigung Dernau (Flut) hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Planfeststellungsbeschluss für den Plan nach § 41 FlurbG mit Datum vom 29.11.2023 (Az. 6041-0032 Ref_44) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die Planfeststellung vorliegen.

Der Plan nach § 41 FlurbG ist seit dem 08.01.2024 unanfechtbar.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Vorschriften des UVPG bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind, da da der Plan mit den Artenschutzbestimmungen verträglich ist.

Die Entscheidungsgründe sind im Planfeststellungsbeschluss benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, eingesehen werden.

Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.

Im Auftrag

Christoph Platen