Auf diesen Hochspannungsmasten wird die Ultrnetleitung verlaufen.
BAD NEUENAHR. TW. Einstimmig hat sich der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler dafür ausgesprochen, auf eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur zur Höchstspannungsleitung von Osterath nach Philippsburg vom 31. Januar zu verzichten. Im Bad Neuenahrer Rathaus sieht man keine Chance für einen Erfolg gegen die im Bereich des Kreises Ahrweiler oberirdisch geplante Stromtrasse, zumal sich die Bundesnetzagentur bereits intensiv mit den bis dato seitens der Stadt vorgebrachten Argumenten hinsichtlich Gefahren durch Immissionen beschäftigte. Mit dieser Information im Hinterkopf kam es in der jüngsten Ratssitzung nicht einmal mehr zu Diskussionen über mögliche Auswirkungen der Leitung, die auf bestehenden Masten verlaufen und vor allem nahe an den Ortschaften Heimersheim und Heppingen verläuft.
„Offensichtlich sind diese Risiken der Preis für den technischen Fortschritt, den in diesem Fall die betroffenen Menschen bezahlen müssen“, meinte Alfred Förner in einer schriftlichen Stellungnahme der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG). Amprion plant die Errichtung und den Betrieb einer 380-KV-Freileitung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik sowie den temporären Drehstrombetrieb, um in Norddeutschland produzierten Strom in die Bundesländer im Süden Deutschlands zu transportieren. Das auf langen Strecken effizientere Verfahren über Gleichstromeinrichtungen soll erstmalig in Deutschland genutzt werden und sieht sich schon aus diesem Grund einer besonders kritischen Betrachtung gegenüber. Denn es gibt keine gesicherten Erkenntnisse zu tatsächlich entstehenden Immissionen, Prognosen gehen von Immissionen am Rande des gesetzlichen Höchstwerts aus. Wohl aber gibt es einen einzuhaltenden Mindestabstand zur Wohnbebauung, der gewahrt wird, zumal die Leitung auf bestehende Hochspannungsmasten parallel zur Autobahn A61 gesetzt werden soll.
Somit ist man in der Verwaltung zur Ansicht gekommen, dass eine Anfechtungsklage kaum zu begründen sein wird. Es gebe demnach auch keine Möglichkeiten für die Stadt, sich auf die Verletzung ihrer Grundrechte zu beziehen. Dies auch, weil die Bundesnetzagentur die Stellungsnahmen aus dem Bad Neuenahrer Rathaus im Nachgang zu den erheblichen Bedenken und Einwendungen, die der Haupt- und Finanzausschuss von Bad Neuenahr-Ahrweiler im September 2024 geäußert hatte, in ihre Abwägungen eingezogen hat. Konkreten Einfluss auf die Planungen hatte das nicht, die Pläne wurden nicht mehr grundlegend geändert. Dass sich die Stadtverwaltung und der Rat im gesamten Verfahren mehr Unterstützung seitens der Landesregierung gewünscht hätte, kam nur am Rande zur Erwähnung. Vor allem eine unterirdische Trassenführung anstelle einer offenen Leitung auf bestehenden Masten hätten sich die Kommunen im Kreis gewünscht. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen ist dies zumindest in Teilstücken möglich.