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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Neufassung der Gebührenordnung

der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Festsetzung von Parkgebühren vom 14.03.2025

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 2. April 1981 (GVBl. S. 81), beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Anhörung des Stadtrats von Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 10.02.2025 die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren vom 04.02.2020 wie folgt neu gefasst:

§ 1

Höhe der Parkgebühren

(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit gebührenpflichtig geregelt ist, betragen die Parkgebühren für je zwanzig Minuten 0,40 €.

(2) Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1 sind die ersten zwanzig Minuten Parkdauer je Parkvorgang gebührenfrei.

(3) Die Tageshöchstgebühr (Parkdauer 24 Stunden) beträgt 5,00 €.

(4) Für das Parken von Wohnmobilen auf den hierfür zugelassenen öffentlichen Parkplätzen beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden 8,00 €.

(5) Für die Parkplätze entlang der Hochstraße beträgt die Parkgebühr für eine Woche 25,00 €.

(6) Für die P+R Parkplätze am Bahnhof Ahrweiler beträgt die Parkgebühr für 3 Tage 12,50 € und für eine Woche 25,00 €.

(7) Für das „Zentrum-Parkhaus Moses“ in Bad Neuenahr beträgt die Parkgebühr 2,10 € je angefangene Stunde und die Tageshöchstgebühr 8,00 €. Darüber hinaus betragen die Langzeitparkgebühren für eine Woche 36,00 €, für einen Monat 60,00 € und für ein Jahr 660 €.

§ 2

Umsatzsteuer

Sofern die Überlassung der Parkfläche gegen Zahlung einer Gebühr umsatzsteuerpflichtig ist, verstehen sich die in § 1 genannten Beträge als Bruttobeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 04. Februar 2020 außer Kraft.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.03.2025

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Peter Diewald

Erster Beigeordneter