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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 13/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 12097,

Flur 48, Nr. 22, Landwirtschaftsfläche (bestockter Weinberg), Auf Schnelshard, 1.495 m²,

Flur 48, Nr. 27, Landwirtschaftsfläche (bestockter Weinberg), Auf Schnelshard, 399 m².

Aktive Land-, Forstwirte und Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.