In der Gemarkung Heimersheim, Flurstück 1117/248 und 1116/247, Flur 5 (Lagebezeichnung Johannisstraße 8 und 10) stimmt der Nachweis der Flurstücksgeometrie in der Liegenschaftskarte nicht mit den maßgebenden Unterlagen überein.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen) sind wir verpflichtet, unrichtige bzw. ungenaue Angaben im Liegenschaftskataster zu berichtigen. Es ist daher beabsichtigt, drei Wochen nach dieser Veröffentlichung das Liegenschaftskataster zu aktualisieren.
Den davon betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wird Gelegenheit gegeben sich über die beabsichtigte Maßnahme näher zu informieren und auch entsprechend zu äußern. Der Entwurf zur Aktualisierung der Liegenschaftskarte kann beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, am Dienstort in Mayen, Am Wasserturm 5, 56727 Mayen, in der Zeit vom 2. April bis 23. April 2025 nach vorheriger Terminvereinbarung sowie auf der Seite https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.
Fragen beantworten Ihnen Herr Michael Maur (02651 9582-125) und Herr Michael Schneider (02651 9582-203) gerne.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters wird den Eigentümerinnen und Eigentümern durch eine Fortführungsmitteilung schriftlich bekannt gegeben.
Ihr Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück