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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 14/2025
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Förderung für naturnahe Flächenentsiegelung

Wer einen Schottergarten zurückbaut, kann künftig mit Fördergelder rechnen.

Privatleute sollen bis 1500 Euro erhalten, wenn sie ihren Schottergarten umwandeln

BAD NEUENAHR-AHRWEILER. TW. Nach der Flutkatastrophe wurde es im privaten Wiederaufbau besonders deutlich: immer mehr Flächen wurden und werden versiegelt. Nicht nur, aber auch durch sogenannte Stein- oder Schottergärten. Dank dicker Folien hat sich Natur keine Chance mehr, sich zu entfalten. Zudem kann kein Regenwasser mehr im Erdreich versickern und muss sich den Weg in tieferliegende Flächen oder der Kanalisation suchen, die so schneller überlastet ist. Dieser Entwicklung wollen Politik und Verwaltung in Bad Neuenahr-Ahrweiler entgegenwirken. In der Beratung ist die Einführung einer Förderrichtlinie zur Entsiegelung und naturnahen Begrünung von Flächen. Soll heißen: wer zurückbaut und entsiegelt, wird mit Fördergeldern belohnt. Wer immer gegen eine Versiegelung arbeitete und Garten und Rasen anlegte, muss seine Pflanzen auch künftig selbst bezahlen. Der Bau- und Planungsausschuss hat die Förderrichtlinie bereits einstimmig befürwortet und dem Stadtrat die Zustimmung empfohlen. Für das erste Jahr stehen 30.000 Euro bereit.

Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen und deren naturnahe Gestaltung. Das können Vorgärten, Einfahrten oder Innenhöfe sein. Dabei werden die Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton und Gestein gefördert, dazu die Lieferung und Einbringung von Mutterboden, Arbeiten zur Lockerung des Untergrundes zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit sowie die Anschaffung von Neubepflanzung mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und Saatgut. Gartenmobiliar der Zäune werden nicht gefördert, gleiches gilt für Kunstrasen oder den Kauf nicht heimischer Pflanzenarten.

Die Flächen müssen im Gebiet der Kreisstadt liegen und sich im Privatbesitz befinden. Es muss mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern entsiegelt werden, die nicht zusammenhängend sein

Müssen. Werden mehrere kleinere Flächen entsiegelt, werden die Größen addiert. Wichtig ist, dass die Flächen am Ende vollständig entsiegelt sind. Wasserundurchlässige Sperrschichten, Teilpflasterungen oder Rasengittersteine werden nicht akzeptiert.

Sofern der Stadtrat der Förderrichtline zustimmt und diese veröffentlicht ist, können Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte sowie Mieter mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers Anträge stellen. Bei Eigentümergemeinschaften ist ein bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorzulegen. Wer allerdings mit einem Schottergarten gegen Bestimmung des Bauplans verstoßen hat, kann bei Rückbau keine Fördergelder erhalten.

Die Stadt übernimmt bis zu 50 Prozent der anfallenden förderungsfähigen Investitionskosten für die naturnahe Umgestaltung versiegelter Flächen. Die Mindestförderung beträgt 150 Euro, die maximale Fördersumme pro Grundstück 1.500 Euro. Antragssteller müssen einen Förderantrag zusammen mit Fotos der zu entsiegelnden Fläche, einer Beschreibung der Maßnahme mit Skizze und bei Fremdleistungen ein entsprechendes Angebot vorlegen. Bei einer Bewilligung muss die Maßnahme binnen sechs Monaten umgesetzt sein. Binnen weiterer drei Monate sind die Originalrechnungen und Fotos des neuen Zustands der Stadtverwaltung vorzulegen.