Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 7891,
Flur 28, Nr. 470, Holzung, ober dem alten Weg, 6.739 qm,
Flur 18, Nr. 246/5, Holzung, oben in der Kreuzrodder, 162 qm.
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.