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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 15/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 7891,

Flur 28, Nr. 470, Holzung, ober dem alten Weg, 6.739 qm,

Flur 18, Nr. 246/5, Holzung, oben in der Kreuzrodder, 162 qm.

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.