Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Ahrweiler, Blatt 7226,
Flur 12, Nr. 169, Verkehrsfläche/Waldfläche, Auf dem Essig, 2,667 qm,
Flur 12 Nr. 162/2, Waldfläche, Unten im Maibächelchen, 0,0360 qm,
Flur 12 Nr. 162/1, Waldfläche, Unten im Maibächelchen, 0,0360 qm,
Flur 12 Nr. 160, Waldfläche, Unten im Maibächelchen, 0,0416 qm,
Flur 12 Nr. 161, Waldfläche, Unten im Maibächelchen, 0,0448 qm,
Flur 53 Nr. 65, Waldfläche, Im Stummericher Loch, 0,1092 qm,
Grundbuch von Königsfeld, Blatt 1966
Flur 36, Nr. 151, Waldfläche, Auf dem Verbrannten, 5,134 qm.
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.