Am Dienstag, dem 14.04.2026, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung "Wohnungsbau-Turbo"Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB | |
| 2. | Bauvorhaben barrierefreies Wohnen / ASB Stützpunkt Uhlandstraße, (Stadtteil Bad Neuenahr)Vorstellung des Bebauungs- und Nutzungskonzepts und Beratung / Beschlussfassung über Parameter zur zukünftigen Zustimmung gem. § 36a BauGB (Wohnungsbau-Turbo) | |
| 3. | Einbeziehungssatzung Ringener Straße gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (Standortsicherung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes im Stadtteil Bad Neuenahr) | |
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| a) | Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB |
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| b) | Beschluss des Entwurfs der Einbeziehungssatzung "Ringener Straße" |
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| c) | Beschluss über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB |
| 4. | 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) | |
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| Stellungnahme der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen des 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) und § 10 Abs. 1 LPlG | |
| 5. | Bebauungsplan "Wiesenweg - 2. vereinfachte Änderung Stammplan incl. aller nachfolgenden Änderungen" (Konzentration auf die gewerblichen Kernnutzungen) | |
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| Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB | |
| 6. | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gewerbegebiet Ahrtalbrücke) | |
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| a) | Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen |
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| b) | Beschluss des Plans zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB |
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| c) | Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB |
| 7. | Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ahrtalbrücke - 1. Änderung und Erweiterung"; (Stadtteil Heimersheim) | |
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| Städtebaulicher Vertrag über die Erbringung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtlicher Maßnahmen | |
| 8. | Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ahrtalbrücke - 1. Änderung und Erweiterung"; (Stadtteil Heimersheim) | |
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| a) | Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen |
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| b) | Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen |
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| c) | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
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| d) | Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB |
| 9. | Verschiedenes | |
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 30.03.2026
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister