Am Dienstag, dem 29.04.2025, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Flutbedingte Wiederherstellung des "Platz an der Linde"; Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung der Platzgestaltung mit Mobiliar und Oberflächen |
| 2. | Hochwasser und Starkregenvorsorge Außengebiet Heimersheim; Stand Planfeststellungsverfahren; Ausschreibung und Vergabe von Tiefbauarbeiten Maßnahmen Hh 6+7 sowie Hh 8+9 |
| 3. | Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr); a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs b) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 4. | Bebauungsplan "Teilabschnitt Hauptstraße" (städtebauliche Neuordnung des sog. ehem. Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr); Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 5. | Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Ahrweiler" a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
| 6. | 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen) a) Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschluss des Entwurfs des Änderungsplans d) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 7. | Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Heppingen/Gimmigen" a) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs b) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 8. | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Baugebietserweiterung Lohrsdorf) a) Aufstellung des Änderungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) b) Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschluss des Entwurfes des Änderungsplans d) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 9. | Bebauungsplan "Nördlich Großer Weg" (Baugebietserweiterung Lohrsdorf); a) Überführung vom beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in das Regelverfahren b) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 10. | Richtlinie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie von Fahrradabstellplätzen (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie); Beschluss der Neufassung |
| 11. | Verschiedenes |
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.04.2025
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister