Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (GVBl. 21), und der §§ 2 und 12 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. 158), hat der Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in seiner Sitzung am 17.04.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.05.2022, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Gästebeitrag beträgt einschließlich Umsatzsteuer
- pro beitragspflichtige Person und Übernachtung
| a) | ab Vollendung des 6. Lebensjahres 0,80 €; |
| b) | ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,00 €; |
- als Jahresbeitrag für Zweitwohnungsinhaber (§ 3 Satz 2) 48,00 €.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt ab 01.06.2023 in Kraft.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 24.04.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen
Bürgermeister
Hinweis für die vorstehende Satzung:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 24.04.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen
Bürgermeister