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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung „Ringener Straße“ (Standortsicherung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes im Stadtteil Bad Neuenahr);

Einleitung des Satzungsverfahrens und Offenlage des Entwurfs der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Bad Neuenahr gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (sog. Einbeziehungssatzung) beschlossen. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

In seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 wiederum beschloss der Stadtrat den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Ringener Straße“ sowie die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Absatz 1 abgesehen.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Das geplante Satzungsgebiet umfasst eine ca. 0,75 ha große ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich der Ringener Straße im südlichen und östlichen Anschluss an vorhandene gewerblich genutzte Flächen nördlich der Bahnlinie im Stadtteil Bad Neuenahr.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 13 tlw.

((Abbildung bitte hier einfügen))

 

 

Planungsanlass und -ziele

Planungsanlass ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dringend benötigte Erweiterungsfläche des im fraglichen Bereich ansässigen Gewerbebetriebes und die damit einhergehende langfristige Standortsicherung. Die derzeit brachliegenden Freiflächen sollen vorrangig als Abstellfläche für den firmeneigenen Fuhrpark einschließlich zugehöriger Maschinen und Kräne genutzt werden. Die Fläche soll durch einen Gehölzsaum mit Bäumen und Sträuchern sowohl entlang der Bahnlinie als auch gegenüber den östlich und nördlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen optisch abgeschirmt werden.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Anlagen (Geotechnischer Bericht / Baugrundgutachten, Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem Fachbeitrag Artenschutz) liegt öffentlich aus, und zwar von

Dienstag, den 19.05.2026, bis einschließlich Dienstag, den 23.06.2026.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Bürgerservice“ – „Presse/Aktuelles“ - “Bauleitplanverfahren“ (https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/presse-aktuelles/bauleitplanverfahren/) oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Abteilung Stadtplanung

Hauptstraße 116

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss)

Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Hinweis: Das Rathaus ist am 25.05.2026 (Pfingstmontag) und am 04.06.2026 (Fronleichnam) geschlossen.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-281

E-Mail: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 28.04.2026

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister