In der Gemarkung Ahrweiler wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer einfachen Sonderung nach §18 Nr. 1 LGVermDVO durch den Fortführungsnachweis SX 00171217/2023 aktualisiert.
| Flur | Flurstück (alt) | Flurstücke (neu) | Lagebezeichnung | Fläche (alt) | Fläche (neu) |
| 38 | 148 | Marienthaler Straße, B267 | 6038 m² | ||
| 148/1 | Marienthaler Straße, B267 | 1569 m² | |||
| 148/2 | Marienthaler Straße, B267 | 4469 m² | |||
| 26 | 22/2 | AHR | 13362 m² | ||
| 22/4 | AHR | 7102 m² | |||
| 22/5 | AHR | 6260 m² |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 09. Januar 2024 bis 06. Februar 2024 beim Vermessungs- und Katasteramt in Mayen ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 08.00 bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung) eingesehen werden. Ansprechpartner: Denny Fritsche, Telefon 02651/9582-240.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungenoeffentliche-mitteilungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/
Im Auftrag
gez. Dirk Hübler
Vermessungs-und Katasteramt Osteifel-Hunsrück