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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Überörtliche Prüfung der Stadtkasse Bad Neuenahr-Ahrweiler in 2022

Die Stadtkasse Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde am 09.12.2022 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Ahrweiler unvermutet überprüft.

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Stadtrat vom Bürgermeister über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung zu unterrichten. Dies erfolgte am 18.12.2023 in der 51. öffentlichen Sitzung des Stadtrates.

Im Anschluss an die Unterrichtung des Stadtrates sind gemäß § 110 Abs. 6 der GemO die Prüfungsmitteilungen und eine etwaige Stellungnahme der Stadtverwaltung hierzu an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen.

Eine Ausfertigung des Berichts über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 09.12.2022 und die Stellungnahme der Stadtverwaltung hierzu vom 13.10.2023 liegen von

Donnerstag, dem 11. Januar 2024, bis einschließlich Freitag, den 19. Januar 2024,

jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags durchgehend bis 16.00 Uhr sowie donnerstags durchgehend bis 18.00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, Raum N 0.01,

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich ist eine Einsichtnahme der vorgenannten Unterlagen auf der Homepage der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Stadt & Bürger“ / „Bürgerservice“ / „Bürger- und Ratsinformationssystem“ / „Navigation“ / „Kalender“ möglich, wenn dort die Stadtratssitzung vom 18.12.2023 aufgerufen und die Anlagen zu Tagesordnungspunkt 11 geöffnet werden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.01.2024

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen

Bürgermeister