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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 20/2023
Aktuelles
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Kreisstadt in der bundesweiten Vorreiterrolle

Wohnungsbau im Zentrum von Bad Neuenahr bedingt künftig die Errichtung sozial geförderter Wohnungen. Das gilt für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten.

Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt eine Änderung im Baugesetzbuch zeitnah um

KREISSTADT. TW. Als eine der ersten Kommunen bundesweit dürfte Bad Neuenahr-Ahrweiler hinsichtlich der Umsetzung einer Änderung im Baugesetzbuch gelten. Dort beschloss der Stadtrat vier sektorale Teilbebauungspläne. Betroffen ist der Innenstadtbereich von Bad Neuenahr. Ziel der neuen Satzung ist es, dass dort, wo Mehrfamilienhäuser im Umfang von mindestens sechs Wohnungen entstehen, mindestens ein Drittel der Wohnungen unter den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus entstehen müssen. Im Rat der Stadt wurde diese Abkehr von einstmals hochpreisiger Bebauung für Menschen mit üppigem Einkommen oder viel Geld im Sparstrumpf durchweg begrüßt. Alle vier Baupläne wurden einstimmig verabschiedet, lediglich bei drei Abstimmungen gab es eine Enthaltung von Klaus Schneider (CDU).

Warum die Innenstadt von Bad Neuenahr? Karsten Hartmuth aus der Verwaltung hatte mit seinem Team die Entwicklung von Mehrfamilienbauten in den Jahren 2012 bis 2021 analysiert und festgestellt, dass die Bautätigkeit in diesem Sektor in erster Linie in den Filetstücken der Kurstadt stattfand, wo es auch heute noch einige freie Grundstücke gibt und auch künftig noch geben wird. Für dieses Gebiet wollte der Rat nun als erstes die neuen Möglichkeiten für die Errichtung sozial geförderter Wohnungen angehen, nach und nach könnten andere Bereiche in der Kreisstadt folgen. Die Innenstadt soll Menschen mit den unterschiedlichsten finanziellen Möglichkeiten offenstehen, kurze Wege zu Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten bieten. Vielfach sind es junge Familien, die sich die teils protzigen Wohnungen, die im letzten Jahrzehnt entstanden sind, nicht leisten können und an den Rand der Wohnbebauung gedrängt werden. Auch angesichts von mehreren tausend Abwanderungen nach der Flutkatastrophe soll Bad Neuenahr-Ahrweiler Wohnraum für alle Schichten bieten.

Die jetzt festgelegten Geltungsbereiche umfassen grob das Gebiet südlich der Hauptstraße bis zur Ahr, beginnend im Westen an der Hemmessener Straße und endend im Osten mit der Apollinarisstraße. Dass die Regelungen erst ab sechs Wohnungen gelten, lasse potentiellen Investoren in Zeiten steigender Zinsen noch „Luft zum Atmen“, drückte es Robert Schwertel-Stahl (CDU) aus. „Wir wollen die Planungsinstrumente nutzen, die sich ordnend einsetzen lassen, anstatt alternativ der fixen Idee anzuhängen, Statt und Kommune sollten als Unternehmer selbst Wohnungen bauen“, so Schwertel-Stahl weiter. Fritz Langenhorst (SPD) begrüßte unterdessen auch, dass es in den hochwassergefährdeten Bereichen einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung bedürfe, die die Ausweisung von Retentionsräumen verlange. Die FWG geht bereits von der Verwirklichung weiterer Teilbebauungspläne im Gebiet der Kreisstadt aus, sagte Alfred Förner. Den Grünen stößt unterdessen eine Ausnahmeregelung auf, so Christoph Scheuer. Die Tatsache, dass der soziale Wohnungsbau in den Satzungsbereichen alternativ auch auf andere Bauprojekt verlegt werden kann, könne die geplante Durchmischung gefährden. „Das müssen wir gemeinsam im Auge behalten“, so Scheuer. Bürgermeister Guido Orthen berichtete derweil, dass ein erster Investor bereits eine Ausnahmeregelung beantragt habe, die die Verwaltung zwar zulassen wolle, aber nur für ein Bauvorhaben im gleichen Quartier. Im Übrigen müsse man nun schauen, ob die neue Richtlinie auch bei möglichen Klagen haltbar sei.