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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 21/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mitteilung über die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

in der Gemeinde Bad Neuenahr-Ahrweiler

In der Gemarkung Ramersbach wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SQ 00046595/2023 aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung ohne Hsnr.

Fläche (alt)

in m²

Fläche (neu)

in m²

1

28/6

Vor Wollseifen

1737

1683

1

32/2

Auf Plangswies

3197

3146

1

22

Vor Wiwwelsberg

4420

4373

1

24

Vor Wiwwelsberg

3560

3608

1

30

Vor Wollseifen

3340

3390

1

36/1

Auf Plangswies

1100

1127

1

39/1

Auf Plangswies

6943

6888

1

40

Im Hergesberg

239632

239238

1

62

Kollerborn

14148

14233

1

70

Auf Rotternück

7900

7827

1

111

Vorn am Rotterweg

8640

8707

1

112

Unter dem Staffeler Pfad

16824

16909

1

118

Auf der Eichert

48560

48409

1

119

Vor Wollseifen

19232

19139

1

124

Vorn am Rotterweg

575

557

1

126

Kollerborn

778

811

2

69/2

Vor der alten Mühl

4377

4331

2

107/2

Oben im Suhr

1840

1867

2

77

Vor Günzenborn

4900

4851

2

83

Vor Effesbäch

2770

2810

2

89/1

Auf Bärzefeld

54707

54529

2

90/1

Geisbösch und Seitenweg

27123

27271

2

95/1

Unten im Suhr

583

566

2

98/1

Unten im Suhr

471

486

2

139/1

Geisbösch und Seitenweg

5621

5695

2

167

Geisbösch und Seitenweg

4105

4165

2

174

Unten im Suhr

76

83

Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV_FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

Im Auftrag

Josef Drolshagen (VAR)