Rechtsanwalt David Schnöger stellte sich allen Fragen aus dem Auditorium und konnte die ein oder andere Sorge nehmen.
BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Zum Thema „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ folgten 59 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM.
Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger das neue Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB sowie die wichtigsten Punkte einer Vorsorgevollmacht erklärte. Näher ging Rechtsanwalt Schnöger auf die Sonderbestimmungen § 1829, 1831 u. 1832 ein, weshalb auch ältere Vollmachten einer Prüfung unterzogen werden sollten, inwieweit dort ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB – alt 1906a BGB – Erwähnung finden oder nicht. Außerdem sei es notwendig, bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auf gewisse Formerfordernisse zu achten und diese durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen.
Dann ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung und Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform ein.
Die Teilnehmenden dankten David Schnöger und Ralph Seeger für die ansprechende und kurzweilige Darstellung komplexer Zusammenhänge. Jeder sollte einmal diese Veranstaltung besuchen, so das allgemeine Urteil.
Wer mehr zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit:
SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler; E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de, Telefon: 02641 / 20201278, Website: www.skfm-ahrweiler.de