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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 22/2023
Amtliche Mitteilungen
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Energiehilfen können beantragt werden

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seit Anfang Mai ist die digitale Antragstellung für die Energiehilfen freigeschaltet. Die Energiehilfe soll private Haushalte unterstützen, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 betroffen sind.

Um die Rückerstattung benötigen Betroffene nur einen Nachweis, dass sie bis zum 1. Dezember 2022 einen neuen, nicht leitungsgebundenen Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts oder Kohle) gekauft haben.

Die Erstattung beträgt 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung des festgelegten Referenzpreises hinausgeht. Der Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021. Der Zuschuss ist auf 2.000 Euro pro Haushalt gedeckelt.

Ausführliche Informationen und Antragsstellung finden Interessierte unter https://heizkostenhilfe.rlp.de/.