Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2024 folgendes beschlossen:
| 1) | Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. |
| Die Bilanzsumme wird in Aktiva und Passiva festgestellt auf 246.423.982,71 €. | |
| Die Jahresabschlussergebnisse werden wie folgt festgestellt: | |
| im Ergebnishaushalt: |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 54.033.560,34 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 52.412.622,71 € | |
| der Jahresüberschuss auf | 1.620.937,63 € | |
| im Finanzhaushalt: | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 50.608.423,80 € | |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 44.578.183,85 € | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 6.030.239,95 € | |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € | |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.123.025,71 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.451.635,75 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | ./. 2.328.610,04 € | |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.131.028,83 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | ./. 3.131.028,83 € | |
| 2) | Den durch Jahresabschlussarbeiten des Haushaltsjahres 2017 entstandenen Mehraufwendungen wird zugestimmt. | |
| 3) | Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. |
Der Jahresabschluss 2017 mit Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen, der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses jeweils zum Jahresabschluss 2017 liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO an sieben Werktagen und zwar von
Montag, dem 03. Juni 2024, bis einschließlich Dienstag, den 11. Juni 2024,
jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags durchgehend bis 16.00 Uhr sowie donnerstags durchgehend bis 18.00 Uhr,
bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bürgerbüro, Raum N 0.01, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
öffentlich aus.
Zusätzlich ist eine Einsichtnahme der vorgenannten Unterlagen auf der Homepage der Stadtverwaltung unter der Rubrik „Stark im Service“ / „Bürgerservice“ / „Bürger- und Ratsinformationssystem“ / „Kalender“ möglich, wenn dort die Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 24.04.2024 aufgerufen und die Anlagen zu Tagesordnungspunkt 1 geöffnet werden.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 22.05.2024
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister