Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 28.09.2010 (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 13.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 301.048,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 301.048,00 € | |
| der Jahresüberschuss auf | 0 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 245.300,00 € | |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 245.300,00 € | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € | |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € | |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 34.000,00 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 34.000,00 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 279.300,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 279.300,00 € | |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Umlage
Die Verbandsumlage zum Ausgleich der
| laufenden Aufwendungen wird auf | 168.300,00 € |
| investiven Maßnahmen wird auf | 34.000,00 € |
festgesetzt.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0 € und zum 31.12.2024 0 €.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 29.05.2024
Zweckverband Römische Villa am Silberberg in Ahrweiler
Peter Diewald, Verbandsvorsteher