Zum Abschluss des Workshops erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Infomaterialen, sodass sie sich weiter in das Thema vertiefen können.
BAD NEUENAHR. Zum „Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigte“ hatte der SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. Mitte Mai in die FBS Bad Neuenahr eingeladen. Zwölf Teilnehmer kamen. Von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, SKFM, erfuhren sie mehr über gesetzliche Grundlagen und die aktuellsten Gerichtsurteile (BGH) zur Patientenverfügung und die Notwendigkeit, in einer Patientenverfügung konkrete Krankheitssituationen für konkrete Behandlungswünsche zu benennen. Ebenso ist die „Einwilligungsfähigkeit“ unverzichtbar, ohne die eine Patientenverfügung nicht erstellt werden kann, wobei diese im Zweifel von einem Arzt bestätigt werden muss.
Wichtig waren auch die Ausführungen, als Seeger die einzelnen Punkte einer Patientenverfügung Schritt für Schritt erklärte und erläuterte, wie alle Punkte mit betreuten Personen oder Vollmachtgebern so besprochen werden, dass diese zu einer eindeutigen Entscheidung gelangen, die ganz ihren subjektiven Wünschen entspricht. Denn dann geht es um existentielle Fragen, so u. a. um künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebungsmaßnahmen, Antibiotikagabe oder Schmerzbehandlung. Spannend war es auch, von Ralph Seeger zu hören, wie der „mutmaßliche Willen“ ermittelt wird, sollte die aktuelle Behandlungssituation in der schriftlichen Patientenverfügung nicht geregelt sein.
Wer mehr dazu erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit:
Ralph Seeger: SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V., Ehlinger Straße 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler; Telefon: 02641 / 201278, www.skfm-ahrweiler.de