Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler I -Ahrweiler-
Für die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler I - Ahrweiler - liegt die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 16. Juni 2023 in der Zeit vom 3. Juli 2022 bis einschließlich 17. Juli 2023 beim Jagdvorsteher, Herrn Dr. Torben Butchereit, Am Glöcknersberg 6b, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 02461 / 2084195) zur Einsichtnahme aus.
Die Genossenschaftsversammlung hat am 16.6.2023 beschlossen, dass eine Auskehrung (Auszahlung) des Reinertrages für die Jagdnutzung des Wirtschaftsjahres 2022/2023 sowie eine Beteiligung an den Lasten der Jagdgenossenschaft nicht stattfindet.
Der Auskehrungsanspruch erlischt nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Landesjagdgesetz (LJG-RLP), wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 20.6.2023
Jagdgenossenschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler I -Ahrweiler-
Dr. Torben Butchereit
Jagdvorsteher