Aufgrund einer Mandatsniederlegung war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Einberufung der folgenden Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, dessen Name gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekanntgemacht wird:
| Stadtratsmitglied: | Achim Schumacher |
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.06.2026
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Peter Diewald, Erster Beigeordneter