Am Montag, dem 17.07.2023, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Zustimmung zur Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres 2022 hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO |
| 2. | Wiederaufbau der Landgrafenbrücke; Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung |
| 3. | Wiederaufbau der Bachemer Brücke; Vorstellung und Beratung der Entwurfsplanung |
| 4. | Wiederherstellung der Poststraße, der Ahrstraße und eines Teilabschnitts der Kreuzstraße; Beratung und Beschluss der Entwurfsplanung mit Mobiliar und Oberflächen. |
| 5. | Neubau der Kurparkliegenschaften; Finanzierung |
| 6. | Errichtung eines Parkhauses (offene Großgarage) City Ost; Auftragsvergabe |
| 7. | Projektbezogene technische Unterstützung beim Eigenbetrieb Abwasserwerk; Vergabe von Ingenieurleistungen |
| 8. | Hydraulische Aufweitung des Niederschlagwasserkanals im Damm der B266, Höhe Ernst-Thrasolt-Straße; Vergabe von Ingenieurleistungen |
| 9. | Bau eines Entlastungskanals für das Niederschlagwasser entlang der L 83; Neustart der Baumaßnahme im ersten Bauabschnitt - Rosengarten / L 83 Ringener Straße |
| 10. | Max-Planck-Straße "flutbedingte Wiederherstellung der Infrastruktur", Maßnahmennummer: 3302, 3303, 4089, 4292, 6184, 6185; Ermächtigung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Ausschreibung der Planungsleistungen |
| 11. | "Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
| 12. | "Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
| 13. | "Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
| 14. | "Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße) a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.07.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter