Mit der Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger vor eine große Herausforderung gestellt. Deshalb stellt die Finanzverwaltung Unterstützungsangebote vor:
Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken im Privateigentum, können auch die Web-Anwendung: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nutzen. Fragen zur Web-Anwendung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ können an die E-Mail-Adresse kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de gerichtet werden.
Grundsätzlich ist eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung vorgesehen. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die Ausstattung oder erforderlichen techn. Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.
Die unter www.fin-rlp.de/Vordrucke - hier unter „Grundsteuer“ - veröffentlichten amtl. Vordrucke können ausgefüllt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Alternativ sind Papiervordrucke für Härtefälle in den Finanzämtern erhältlich.
Für das von der Flutkatastrophe betroffene Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: Das Service-Center ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet, da es keinen Wartebereich gibt. Weitere Infos zur besonderen Situation der von der Flutkatastrophe Betroffenen unter: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe
[Pressemeldung Landesamt für Steuern]