Titel Logo
Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisstadt erinnert an Schneeräumungs- und Glättebeseitigungspflicht

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen einen unfallfreien Winter zu ermöglichen, erinnert die Stadtverwaltung Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an die den Straßenanliegern obliegende Straßenreinigungspflicht. Hierzu zählen insbesondere die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.

Nach der Grundsatzung Straßenreinigung haben Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie im Besonderen Gefahrenstellen in ihrem Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist (z.B. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche), gilt ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der von Anliegerinnen und Anliegern freizuhalten ist.

In Fällen, in denen die Reinigungspflicht an die Stadt gegen Gebühr übertragen wurde, entfällt für den Anlieger die Pflicht, die Fahrbahn zu streuen bzw. zu räumen. Alle anderen Pflichten gemäß der Grundsatzung Straßenreinigung, (z.B. Räumung und Streuen des Gehweges) bleiben erhalten. In diesem Zusammenhang bitten wir Anliegerinnen und Anlieger höflich, keinen Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege zu räumen.

Die genauen Pflichten der Anlieger sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de oder im Rathaus eingesehen werden kann.

Reinigungspflichtige, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Ferner kann in Einzelfällen der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung unter Androhung der Ersatzvornahme mit Fristsetzung erforderlich sein. Sofern der Reinigungspflicht in der gesetzten Frist nicht nachgekommen wird, erfolgt die Durchführung auf Kosten des Reinigungspflichtigen.

In der Vergangenheit musste zudem immer wieder festgestellt werden, dass viele Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrsraum, besonders in Kreuzungsbereichen, abgestellt wurden. Hierdurch wurde den Räum- und Streufahrzeugen die Durchfahrt erheblich erschwert oder unmöglich gemacht. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich Fahrzeuge so abzustellen, dass ein reibungsloser Räum- und Streudienst möglich ist.

Die Stadtverwaltung hat ihre Streusalzlager auf der Grundlage der Erfahrungen aus den letzten drei Winterjahren aufgefüllt und entsprechende Reserven gesichert. Für die Mitarbeitenden des städtischen Betriebshofes sowie der zur Unterstützung beauftragten Fremdfirma wurden zusätzliche Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten ausgegeben. Zudem werden täglich die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet und im Zweifelsfall – auch nachts – Kontrollfahrten durchgeführt, um bei Schneefall oder Glätte gerüstet zu sein.

Sollten Fragen rund um den Winterdienst seitens der Stadt aber auch zu den bestehenden Räum- und Streupflichten bestehen, steht der städtische Betriebshof unter Tel. 02641 / 87-188 oder 02641 / 87-264 gerne zur Verfügung.

Stadtteil Ahrweiler

Streugutkiste:

Alte Ziegelei, 2 Kisten (altes Wasserwerk und oberer Wendehammer)

Am Silberberg (Zufahrt Hotel "Hohenzollern")

Am Silberberg 8

Am Silberberg (Sitzecke, Gabelung Richtung Hohenzollern / Dokumentationsstätte)

Blandine-Merten-Straße (Klostermauer) unten u. oben

Elligstraße 15 und 38

Franziskusstraße

Georg-Habighorst-Straße (Wendeplatz)

Georg-Habighorst-Straße Ecke Ramersbacher Straße

Stummerichsweg 5 und 7

Bergfriedhof

Godenelternweg

Alte Linie – Ahornweg

Alte Linie – Ilexweg

Stadtteil Bachem

Streugutkiste:

Himmelsburger Straße 40 und 145

Himmelsburger Straße Ecke Talweg

Neuenahrer Straße 11 (Parkplatz "Alte Schule")

Pfarrweg

Lose Schüttung:

Ecke Karlsholweg (ehem. Spielplatz)

Stadtteil Bad Neuenahr

Streugutkiste:

Am Glöcknersberg Ecke Willibrordusstraße 12

Am Johannisberg 92

Am Johannisberg Ecke Finkenweg

Bergstraße 41

Burgweg 14

Dorotheenweg 8

Ecke Hardtstraße Dahlienweg

Firststraße 8

Im Dellmich 10 und 39

Im Schwertstal 30

Meisenweg

Waldstraße

Willibrordusstraße (Friedhof Bad Neuenahr)

Willibrordusstraße (Stadtbibliothek)

Stadtteil Ehlingen

Streugutkiste:

Im Auelsgarten (in Höhe Alte Schule)

Stadtteil Gimmigen

Streugutkiste:

Am Petersberg (Wendeplatz)

Bonner Straße Ecke An der Burgpforte

Burgstraße 83 und 91

Im Seifelsgraben Ecke An der Burgpforte

Kapellenstraße 16 und 43

Kapellenstraße Parkplatz am Bürgerhaus

Stadtteil Heimersheim

Streugutkiste:

Auf der Häckelsgass 2

Bachstraße 61

Blenzer Weg 20

Heldenstraße 10

Im Idienbachtal 100

Josef-Schäfer-Weg

Parkplatz Im Bülland

Stadtteil Heppingen

Streugutkiste:

Friedhofsweg

Landskroner Straße (Bürgerhaus)

Schulstraße (Bushaltestelle)

Martinusstraße (Parkplatz)

Stadtteil Kirchdaun

Streugutkiste:

Am Königsgraben 12

Brunnenstraße Ecke Am Springborn

Eingang Kirche (Treppe)

Scheidskopfstraße 1

Am Weißen Berg

Am Kirchberg

Stadtteil Lohrsdorf

Streugutkiste:

Ritterstraße 17

Köhlerhofweg Ecke Kleiner Weg

Sinziger Straße Ecke Greener Weg

Stadtteil Ramersbach

Streugutkiste:

Ahrtalstraße 3

Mayener Straße (Bushaltestelle)

Auf der Höhe (Kindergarten)

Tannenweg Ecke Kiefernweg

Lose Schüttung:

Florianstraße (Spielplatz)

Stadtteil Walporzheim

Streugutkiste:

Im Teufenbach Ecke Wirtschaftsweg

Im Teufenbach 25

Prümer Straße